Kontaktieren Sie uns

Oft gestellte Fragen

Bedeutung der EU-Kommissionsentscheidungen für Ihre Klage

Dank der verbindlichen Entscheidungen der EU-Kommission steht gerichtlich fest, dass die beteiligten LKW – Hersteller Kartellabsprachen zu lasten Ihren Kunden getroffen haben. Dies erleichtert den Prozess erheblich, da die Existenz des Kartells und die Rechtswidrigkeit der getroffenen Absprachen nicht mehr bestritten werden können.

Kartellbetroffenheit

Die Herausforderung besteht darin zu beweisen, dass Sie individuell vom Kartell betroffen sind und wie hoch der entstandener Schaden ist. Unser erfahrenes Anwaltsteam weiß wie es geht.

Fazit und Ausblick

Nach Einschätzung von Rechtsexperten sind die Erfolgsaussichten von Schadenersatzansprüchen insgesamt sehr positiv zu bewerten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die präzedenzschaffenden Entscheidungen der EU-Kommission sowie bevorstehende gesetzliche Änderungen bieten eine solide Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wenn Sie von den Kartellabsprachen betroffen sind, empfiehlt es sich, Ihre Optionen genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um den Ihnen zustehenden Schadensersatz zu erhalten.

Das LKW-Kartell war eine umfangreiche und langjährige Absprache unter führenden LKW-Herstellern, die den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) betraf. Diese illegalen Vereinbarungen begannen im Januar 1997 und dauerten bis Januar 2011 an. Während dieses Zeitraums waren alle beteiligten LKW-Hersteller kontinuierlich in die Kartellabsprachen involviert. Nach gefestigter Rechtsprechung haben sich diese Absprachen auf Kauf und Leasing neuer LKW im Zeitraum vom 01.01.1998 bis 31.12.2011 (Kartellzeitraum) sowie im Zeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2013 (Nachkartellzeitraum) ausgewirkt.

Internationale Dimension des LKW-Kartells

Interessanterweise wurde das Verhalten der Kartellanten nicht nur innerhalb des EWR festgestellt und geahndet. Auch außerhalb Europas, wie zum Beispiel durch die koreanische Kartellbehörde, wurden im Dezember 2013 ähnliche Absprachen aufgedeckt. Die koreanischen Behörden verhängten hohe Bußgelder gegen die europäischen LKW-Hersteller, was die globale Reichweite der Kartellaktivitäten unterstreicht.

Vom LKW-Kartell sind mehrere hunderttausend Abnehmer betroffen, da die Absprachen eine erhebliche Marktabdeckung hatten, besonders in Deutschland, wo über 90 Prozent der LKW-Verkäufe potenziell von den Kartellabsprachen betroffen waren.

Direkt betroffene Unternehmen

Direkt geschädigt sind Unternehmen, die während des Kartellzeitraums oder in dem ersten beiden Jahren danach neue LKW von den beteiligten Herstellern oder von Händlern gekauft haben.

Mittelbar betroffene Abnehmer

Neben den direkt betroffenen Käufern sind auch mittelbar Geschädigte, wie beispielsweise Leasingnehmer, betroffen. Diese Gruppe umfasst Abnehmer, die LKW geleast und dabei indirekt die durch das Kartell verursachten überhöhten Kosten getragen haben. Auch sie haben Anspruch auf Schadensersatz, da sie finanzielle Nachteile durch die kartellbedingten Preisaufschläge erlitten haben.

Direkt betroffene Unternehmen

Direkt geschädigt sind vor allem diejenigen Unternehmen, die während des Kartellzeitraums oder unmittelbar danach Lastkraftwagen von den beteiligten Herstellern gekauft haben. Diese Unternehmen zahlten möglicherweise überhöhte Preise aufgrund der illegalen Preisabsprachen, was ihre Betriebskosten künstlich erhöhte und ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen konnte.

Mittelbar betroffene Akteure

Neben den direkt betroffenen Käufern sind auch mittelbar Geschädigte, wie beispielsweise Leasingnehmer, betroffen. Diese Gruppe umfasst Unternehmen oder Individuen, die LKW geleast und dabei indirekt die durch das Kartell verursachten überhöhten Kosten getragen haben. Auch sie haben Anspruch auf Schadensersatz, da sie finanzielle Nachteile durch die kartellbedingten Preisaufschläge erlitten haben.

Die geahndeten Kartellabsprachen betrafen die Koordination von Herstellerbruttopreisen sowie die gemeinsame Abstimmung der Einführungszeiten von Emissionssenkungstechnologien, speziell im Hinblick auf die strengen europäischen Emissionsnormen. Dieses Verhalten hatte direkte Auswirkungen auf mittelschwere LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 6 und 16 Tonnen sowie auf schwere LKW über 16 Tonnen.

Koordinierung der Preise

Die beteiligten Hersteller stimmten die Herstellerbruttopreise für verschiedene Klassen von LKW ab. Diese Absprachen hatten zur Folge, dass Wettbewerb eingeschränkt und Preise auf einem künstlich hohen Niveau gehalten wurden, zum Nachteil von Käufern und Endverbrauchern.

Reaktion auf Emissionsnormen

Ein weiterer Schwerpunkt der Absprachen lag in der koordinierten Reaktion auf die europäischen Emissionsnormen, die von Euro III bis zur aktuell gültigen Euro VI reichen. Die Hersteller verständigten sich über den Zeitplan zur Einführung neuer Emissionssenkungstechnologien. Dies betraf sowohl den Zeitpunkt der Markteinführung dieser Technologien als auch die Weitergabe der hiermit verbundenen Kosten an die Kunden.

Auswirkungen und Folgen

Diese Praktiken wurden letztlich von der EU Kommission als kartellrechtswidrig eingestuft und entsprechend geahndet. Die Aufdeckung und Sanktionierung dieser Kartellabsprachen spielen eine entscheidende Rolle für die Sicherstellung fairer Marktbedingungen und den Schutz von Verbraucherinteressen. Durch das Eingreifen der EU Kommission wurde ein wichtiger Präzedenzfall geschaffen, der zeigt, wie wichtig die Einhaltung des Kartellrechts für die Funktionsfähigkeit des Marktes ist.