LKW-Kartell: Ihr Anspruch auf Schadensersatz
Wenn Sie zwischen 1998 und 2013 neue LKW gekauft oder geleast haben, sind Sie vom LKW-Kartell wahrscheinlich betroffen. Dies bedeutet, dass Ihnen ein potenzieller Schadenersatzanspruch (einschließlich Zinsen) i.H.v. 10-15% des Nettokaufpreises pro LKW zusteht.
Haben Sie zwischen 1998 und 2013 einen neue LKW angeschafft?
Die Fakten zum LKW-Kartell
Von Januar 1997 bis Januar 2011 fanden unter großen europäischen LKW-Herstellern wie MAN, Daimler, Iveco, Volvo/Renault, DAF und Scania illegale Absprachen statt. Diese betrafen Listenpreise, Rabattkürzungen und die Weitergabe von Kosten für neue Emissionsstandards (Euronormen).
Dieses Kartellverhalten wurde von der EU-Kommission aufgedeckt und rechtlich verfolgt, wodurch Kunden dieser Hersteller nun berechtigt sind, Schadensersatzforderungen zu stellen.
Die EU fordert betroffene Unternehmen auf, ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen!
Betroffene Hersteller im Rahmen des LKW Kartells:
- DAF
- Daimler (Mercedes)
- Iveco
- MAN
- Scania
- Volvo / Renault
LKW Kartell I Fakten
+250.000
LKW in der Prozess-Abwicklung
+100 Mrd. €
Vom EUGH in Aussicht gestellter Gesamtschadensersatz
2,9 Mrd. €
Verhängte Geldbußen gegenüber LKW Herstellern
Ihr Recht auf Schadensersatz
Laut mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) stehen betroffenen Unternehmen Schadensersatzansprüche zu, und zwar in Höhe des jeweilige Kartellaufschlags auf den Kaufpreis zuzüglich Zinsen. Insgesamt 10-15% des Nettokaufpreises können Ihnen zustehen. Dies stellt eine signifikante finanzielle Erstattung dar, die Ihnen zusteht, um die durch das Kartell entstandenen Schäden auszugleichen.
Kein Kostenrisiko für Sie
Als unser Kunde gehen Sie kein finanzielles Risiko ein, denn PROFIN übernimmt die Kosten des Rechtsstreits und trägt das volle Risiko für Sie. Zusätzlich haben Sie die die Option, Ihre Forderungen vollständig an uns zu verkaufen, wodurch Sie schneller und unkomplizierter an Ihr Geld gelangen können.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein
- Neufahrzeuge: Kauf, (Finanzierungs-)Leasing, Mietkauf
- Kauf- / Leasingdatum: 1998 – 2013
- Gesamtgewicht: ≥ 6 Tonnen
- Neupreis: ≥ 30.000 € netto
- Ort: gekauft in EU- oder EWR-Staaten
- Status: aktive, inaktive, verunfallte, verkaufte oder zurückgegebene Fahrzeuge
- Hersteller: DAF, Daimler (Mercedes), Iveco, MAN, Scania, Volvo / Renault
Erfüllen Ihre LKW die Kriterien?
Wir prüfen schnell und unkompliziert Ihren Anspruch auf Schadensersatz.
Unsere Leistungen
Kein Kostenrisiko für Sie
Einfache und schnelle Abwicklung
Erfahrene und professionelle Partner
Wie erhalten Sie Ihr Geld zurück?
Risikofreie Durchsetzung Ihrer Ansprüche
So kommen Sie zu Ihrem Geld
Beauftragung und Dokumentation
Sobald Sie uns beauftragen und die erforderlichen Nachweise sowie Dokumente zu Ihren LKW einreichen, beginnt unser Team sofort mit der Arbeit.
Prozessschritte
Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, von der Prüfung Ihrer Ansprüche bis hin zur Durchsetzung Ihrer Forderungen vor Gericht oder außergerichtlich.
Vollständige Abwicklung durch Experten
Benötigte Unterlagen*
- Kauf-/ Miet-/ Leasingvertrag oder Rechnung
- Auftragsbestätigung
- Fahrzeugschein
Ihre Vorteile
- kein Kostenrisiko
- keine Bearbeitungsgebühren
- Bei Verkauf Ihrer Ansprüche (Prüfung im Einzelfall) sofortige Liquidität für Ihr Unternehmen
Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und den Ihnen zustehenden Schadensersatz zu erhalten!
Zwei Wege zum Ziel
Finanzierte Klage
Verkauf Ihrer Ansprüche
Individuelles Angebot pro LKW und sofortige Auszahlung nach 4 Wochen
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Oft gestellte Fragen
Bedeutung der EU-Kommissionsentscheidungen für Ihre Klage
Dank der verbindlichen Entscheidungen der EU-Kommission steht gerichtlich fest, dass die beteiligten LKW – Hersteller Kartellabsprachen zu lasten Ihren Kunden getroffen haben. Dies erleichtert den Prozess erheblich, da die Existenz des Kartells und die Rechtswidrigkeit der getroffenen Absprachen nicht mehr bestritten werden können.
Kartellbetroffenheit
Die Herausforderung besteht darin zu beweisen, dass Sie individuell vom Kartell betroffen sind und wie hoch der entstandener Schaden ist. Unser erfahrenes Anwaltsteam weiß wie es geht.
Fazit und Ausblick
Nach Einschätzung von Rechtsexperten sind die Erfolgsaussichten von Schadenersatzansprüchen insgesamt sehr positiv zu bewerten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die präzedenzschaffenden Entscheidungen der EU-Kommission sowie bevorstehende gesetzliche Änderungen bieten eine solide Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wenn Sie von den Kartellabsprachen betroffen sind, empfiehlt es sich, Ihre Optionen genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um den Ihnen zustehenden Schadensersatz zu erhalten.
Das LKW-Kartell war eine umfangreiche und langjährige Absprache unter führenden LKW-Herstellern, die den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) betraf. Diese illegalen Vereinbarungen begannen im Januar 1997 und dauerten bis Januar 2011 an. Während dieses Zeitraums waren alle beteiligten LKW-Hersteller kontinuierlich in die Kartellabsprachen involviert. Nach gefestigter Rechtsprechung haben sich diese Absprachen auf Kauf und Leasing neuer LKW im Zeitraum vom 01.01.1998 bis 31.12.2011 (Kartellzeitraum) sowie im Zeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2013 (Nachkartellzeitraum) ausgewirkt.
Internationale Dimension des LKW-Kartells
Interessanterweise wurde das Verhalten der Kartellanten nicht nur innerhalb des EWR festgestellt und geahndet. Auch außerhalb Europas, wie zum Beispiel durch die koreanische Kartellbehörde, wurden im Dezember 2013 ähnliche Absprachen aufgedeckt. Die koreanischen Behörden verhängten hohe Bußgelder gegen die europäischen LKW-Hersteller, was die globale Reichweite der Kartellaktivitäten unterstreicht.
Vom LKW-Kartell sind mehrere hunderttausend Abnehmer betroffen, da die Absprachen eine erhebliche Marktabdeckung hatten, besonders in Deutschland, wo über 90 Prozent der LKW-Verkäufe potenziell von den Kartellabsprachen betroffen waren.
Direkt betroffene Unternehmen
Direkt geschädigt sind Unternehmen, die während des Kartellzeitraums oder in dem ersten beiden Jahren danach neue LKW von den beteiligten Herstellern oder von Händlern gekauft haben.
Mittelbar betroffene Abnehmer
Neben den direkt betroffenen Käufern sind auch mittelbar Geschädigte, wie beispielsweise Leasingnehmer, betroffen. Diese Gruppe umfasst Abnehmer, die LKW geleast und dabei indirekt die durch das Kartell verursachten überhöhten Kosten getragen haben. Auch sie haben Anspruch auf Schadensersatz, da sie finanzielle Nachteile durch die kartellbedingten Preisaufschläge erlitten haben.
Direkt betroffene Unternehmen
Direkt geschädigt sind vor allem diejenigen Unternehmen, die während des Kartellzeitraums oder unmittelbar danach Lastkraftwagen von den beteiligten Herstellern gekauft haben. Diese Unternehmen zahlten möglicherweise überhöhte Preise aufgrund der illegalen Preisabsprachen, was ihre Betriebskosten künstlich erhöhte und ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen konnte.
Mittelbar betroffene Akteure
Neben den direkt betroffenen Käufern sind auch mittelbar Geschädigte, wie beispielsweise Leasingnehmer, betroffen. Diese Gruppe umfasst Unternehmen oder Individuen, die LKW geleast und dabei indirekt die durch das Kartell verursachten überhöhten Kosten getragen haben. Auch sie haben Anspruch auf Schadensersatz, da sie finanzielle Nachteile durch die kartellbedingten Preisaufschläge erlitten haben.
Die geahndeten Kartellabsprachen betrafen die Koordination von Herstellerbruttopreisen sowie die gemeinsame Abstimmung der Einführungszeiten von Emissionssenkungstechnologien, speziell im Hinblick auf die strengen europäischen Emissionsnormen. Dieses Verhalten hatte direkte Auswirkungen auf mittelschwere LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 6 und 16 Tonnen sowie auf schwere LKW über 16 Tonnen.
Koordinierung der Preise
Die beteiligten Hersteller stimmten die Herstellerbruttopreise für verschiedene Klassen von LKW ab. Diese Absprachen hatten zur Folge, dass Wettbewerb eingeschränkt und Preise auf einem künstlich hohen Niveau gehalten wurden, zum Nachteil von Käufern und Endverbrauchern.
Reaktion auf Emissionsnormen
Ein weiterer Schwerpunkt der Absprachen lag in der koordinierten Reaktion auf die europäischen Emissionsnormen, die von Euro III bis zur aktuell gültigen Euro VI reichen. Die Hersteller verständigten sich über den Zeitplan zur Einführung neuer Emissionssenkungstechnologien. Dies betraf sowohl den Zeitpunkt der Markteinführung dieser Technologien als auch die Weitergabe der hiermit verbundenen Kosten an die Kunden.
Auswirkungen und Folgen
Diese Praktiken wurden letztlich von der EU Kommission als kartellrechtswidrig eingestuft und entsprechend geahndet. Die Aufdeckung und Sanktionierung dieser Kartellabsprachen spielen eine entscheidende Rolle für die Sicherstellung fairer Marktbedingungen und den Schutz von Verbraucherinteressen. Durch das Eingreifen der EU Kommission wurde ein wichtiger Präzedenzfall geschaffen, der zeigt, wie wichtig die Einhaltung des Kartellrechts für die Funktionsfähigkeit des Marktes ist.